175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 14 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Stellung
Zweiter Teil: Die Kirchgemeinden - B. Kirchgemeindeversammlung[[1]](#titletitle_text_fn_5978_2_1_c)
Art. 14 VERK · Stellung
1. Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindegliedern.