175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 1 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Bekenntnis
Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 VERK · Bekenntnis
1. Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen bekennt sich als Glied der allgemeinen christlichen Kirche zum Evangelium Jesu Christi gemäss der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes. Sie zählt sich zu den aus der Reformation hervorgegangenen und aufgrund der Heiligen Schrift erneuerten und stets zu erneuernden Kirchen.