Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
174.1 CH-SG

Art. 7 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Kenntnisnahme

III. Die Kirchgemeindeversammlung
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Art. 7 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Kenntnisnahme

1. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis von

1. dem Jahresbericht der Präsidentin/des Präsidenten;

2. dem Jahresbericht der Pfarrerin/des Pfarrers;

3. den Berichten der Kommissionen und Arbeitsgruppen.

2. Die Kenntnisnahme erfolgt unter Vorbehalt des Amtsgeheimnisses.

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