174.1
CH-SG
Art. 7 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Kenntnisnahme
III. Die Kirchgemeindeversammlung
Art. 7 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Kenntnisnahme
1. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis von
1. dem Jahresbericht der Präsidentin/des Präsidenten;
2. dem Jahresbericht der Pfarrerin/des Pfarrers;
3. den Berichten der Kommissionen und Arbeitsgruppen.
2. Die Kenntnisnahme erfolgt unter Vorbehalt des Amtsgeheimnisses.