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174.1 CH-SG

Art. 6 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Beschlüsse

III. Die Kirchgemeindeversammlung
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Art. 6 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Beschlüsse

1. Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst über

a) Erlass und Änderung der Gemeindeordnung;

b) die Jahresrechnung;

c) das Budget;

d) die Höhe des Steuerfusses für das der Versammlung folgende Jahr;

e) Anträge zu traktandierten Geschäften;

f) Initiativbegehren;

g) Einsetzung von Kommissionen und Arbeitsgruppen;

h) Erwerb und Veräusserung von Grundstücken und Immobilien;

i) unvorhersehbare neue Ausgaben über Fr. 30 000.- jährlich.

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