174.1
CH-SG
Art. 6 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Beschlüsse
III. Die Kirchgemeindeversammlung
Art. 6 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Beschlüsse
1. Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst über
a) Erlass und Änderung der Gemeindeordnung;
b) die Jahresrechnung;
c) das Budget;
d) die Höhe des Steuerfusses für das der Versammlung folgende Jahr;
e) Anträge zu traktandierten Geschäften;
f) Initiativbegehren;
g) Einsetzung von Kommissionen und Arbeitsgruppen;
h) Erwerb und Veräusserung von Grundstücken und Immobilien;
i) unvorhersehbare neue Ausgaben über Fr. 30 000.- jährlich.