Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
174.1 CH-SG

Art. 5 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Wahlen

III. Die Kirchgemeindeversammlung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Wahlen

1. Die Kirchgemeindeversammlung wählt

a) für eine Amtsdauer von vier Jahren

1. die Präsidentin/den Präsidenten der Kirchgemeinde;

2. vier weitere Mitglieder des Kirchenrates;

3. die Delegierten und Ersatzdelegierten für die Nationalsynode der Christkatholischen Kirche der Schweiz;

4. zwei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission;

b) auf unbestimmte Zeit die Pfarrerin/den Pfarrer.

← Art. 4 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen Bestand der Kirchgemeinde Art. 6 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →