174.1
CH-SG
Art. 5 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Wahlen
III. Die Kirchgemeindeversammlung
Art. 5 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Wahlen
1. Die Kirchgemeindeversammlung wählt
a) für eine Amtsdauer von vier Jahren
1. die Präsidentin/den Präsidenten der Kirchgemeinde;
2. vier weitere Mitglieder des Kirchenrates;
3. die Delegierten und Ersatzdelegierten für die Nationalsynode der Christkatholischen Kirche der Schweiz;
4. zwei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission;
b) auf unbestimmte Zeit die Pfarrerin/den Pfarrer.