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174.1 CH-SG

Art. 34 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Änderungen der Gemeindeordnung

X. Schlussbestimmungen
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Art. 34 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Änderungen der Gemeindeordnung

1. Die Gemeindeordnung kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit abgeändert werden, Art. 5 jedoch nur auf Beginn einer neuen Amtsperiode.

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