174.1
CH-SG
Art. 34 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Änderungen der Gemeindeordnung
X. Schlussbestimmungen
Art. 34 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Änderungen der Gemeindeordnung
1. Die Gemeindeordnung kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit abgeändert werden, Art. 5 jedoch nur auf Beginn einer neuen Amtsperiode.