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174.1 CH-SG

Art. 33 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Ergänzendes Recht

IX. Verschiedene Bestimmungen
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Art. 33 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Ergänzendes Recht

1. Als ergänzendes Recht zu dieser Gemeindeordnung gelten

a) die Verfassung des Kantons St.Gallen[7];

b) das Gesetz über die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften[8];

c) die Steuerverordnung vom 20. Oktober 1998[9].

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