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174.1 CH-SG

Art. 32 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Bekanntmachungen

IX. Verschiedene Bestimmungen
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Art. 32 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Bekanntmachungen

1. Der Kirchenrat bestimmt das amtliche Publikationsorgan.

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