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174.1 CH-SG

Art. 28 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Einnahmen

VIII. Finanzen
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Art. 28 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Einnahmen

1. Die Einnahmen der Kirchgemeinde bestehen aus

a) der Kirchensteuer, die im Kanton St. Gallen aufgrund der Veranlagung nach kantonalem Steuergesetz erhoben und durch die Gemeinden eingezogen wird;

b) freiwilligen Kirchenbeiträgen der Gemeindeglieder in den Kantonen Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh., Glarus, Graubünden und Thurgau Ost;

c) Schenkungen;

d) Erbschaften;

e) dem Vermögensertrag.

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