174.1
CH-SG
Art. 28 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Einnahmen
VIII. Finanzen
Art. 28 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Einnahmen
1. Die Einnahmen der Kirchgemeinde bestehen aus
a) der Kirchensteuer, die im Kanton St. Gallen aufgrund der Veranlagung nach kantonalem Steuergesetz erhoben und durch die Gemeinden eingezogen wird;
b) freiwilligen Kirchenbeiträgen der Gemeindeglieder in den Kantonen Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh., Glarus, Graubünden und Thurgau Ost;
c) Schenkungen;
d) Erbschaften;
e) dem Vermögensertrag.