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174.1 CH-SG

Art. 26 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Installation

VII. Das Pfarramt
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Art. 26 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Installation

1. Die Installation der gewählten Pfarrerin/des gewählten Pfarrers geschieht durch den Bischof oder dessen Stellvertreter gemäss der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz.

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