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174.1 CH-SG

Art. 2 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Theologische Vorbemerkung

I. Bestand und Auftrag der Kirchgemeinde
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Art. 2 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Theologische Vorbemerkung

1. Die Christkatholische Kirchgemeinde St.Gallen ist Teil der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Diese steht auf bischöflich-synodaler Grundlage und versteht sich als Ortskirche der einen heiligen katholischen Kirche.

2. Die Kirche hat ihren Grund in Jesus Christus, dem menschgewordenen Gottessohn, der die Menschen durch sein Leben und Sterben, durch seine Auferstehung und Himmelfahrt, mit Gott Vater, dem Ursprung aller Dinge, versöhnt und zum neuen Leben befreit.

Im Vertrauen auf die Führung durch den heiligen Geist weiss sie sich beauftragt zur Verkündigung des Evangeliums, zum Dienst am Mitmenschen und zur Bewahrung der Schöpfung. Im Gehorsam gegenüber dieser Sendung zu diakonalem und missionarischem Handeln stellt sie sich auf die Seite der Benachteiligten und tritt hier und überall ein für Versöhnung, Gerechtigkeit und Frieden.

Sie heisst «katholisch», weil in ihr einerseits Gott und Mensch, Himmel und Erde, Gegenwart und Verheissung und somit alles Heil und alle Wahrheit umfasst ist und sie sich andererseits auch mit allen Kirchen in der Welt in Einheit verbunden weiss.

Da Jesus Christus der Grund jeder Kirche und der Einheit aller Kirchen ist, weiss sich die Christkatholische Kirche von Anfang an verpflichtet, um die Einheit der Kirche zu beten und dafür zu arbeiten.

3. Die Aufgaben der Kirchgemeinde sind namentlich: Die Feier der Gottesdienste, die Sakramentenspendung, die Verkündigung im Gottesdienst, im Religionsunterricht und weiteren Anlässen, die Seelsorge, insbesondere bei Kranken und Leidenden, die Fürsorge für Arme.

Die Kirchgemeinde hält den Kontakt zum Bistum, namentlich zu Bischof und Synodalrat.

Die Kirchgemeinde pflegt die Kontakte zu anderen Kirchen in der örtlichen Ökumene und arbeitet mit, wo dies möglich ist.

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