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174.1 CH-SG

Art. 19 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Beschlussfähigkeit

V. Der Kirchenrat
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Art. 19 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Beschlussfähigkeit

1. Der Kirchenrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet mit dem einfachen Mehr der Anwesenden. Bei Stimmgleichheit hat die Präsidentin/der Präsident den Stichentscheid.

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