174.1
CH-SG
Art. 19 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Beschlussfähigkeit
V. Der Kirchenrat
Art. 19 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Beschlussfähigkeit
1. Der Kirchenrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet mit dem einfachen Mehr der Anwesenden. Bei Stimmgleichheit hat die Präsidentin/der Präsident den Stichentscheid.