174.1
CH-SG
Art. 17 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Wahlvoraussetzungen
V. Der Kirchenrat
Art. 17 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Wahlvoraussetzungen
1. Wählbar in den Kirchenrat sind die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde.
2. Nach Ablauf der Amtsdauer können sie sich der Wiederwahl stellen.