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174.1 CH-SG

Art. 17 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Wahlvoraussetzungen

V. Der Kirchenrat
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Art. 17 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Wahlvoraussetzungen

1. Wählbar in den Kirchenrat sind die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde.

2. Nach Ablauf der Amtsdauer können sie sich der Wiederwahl stellen.

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