174.1
CH-SG
Art. 11 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Wahlen und Abstimmungen
III. Die Kirchgemeindeversammlung
Art. 11 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Wahlen und Abstimmungen
1. Wahlen werden geheim durchgeführt.
2. Abstimmungen über Sachgeschäfte werden offen durchgeführt, sofern nicht ein Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten geheime Abstimmung verlangt.