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174.1 CH-SG

Art. 11 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Wahlen und Abstimmungen

III. Die Kirchgemeindeversammlung
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Art. 11 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Wahlen und Abstimmungen

1. Wahlen werden geheim durchgeführt.

2. Abstimmungen über Sachgeschäfte werden offen durchgeführt, sofern nicht ein Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten geheime Abstimmung verlangt.

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