174.1
CH-SG
Art. 10 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Leitung
III. Die Kirchgemeindeversammlung
Art. 10 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Leitung
1. Die Kirchgemeindeversammlung wird von der Präsidentin/dem Präsidenten der Kirchgemeinde oder im Verhinderungsfall von der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten geleitet.