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174.1 CH-SG

Art. 10 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Leitung

III. Die Kirchgemeindeversammlung
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Art. 10 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Leitung

1. Die Kirchgemeindeversammlung wird von der Präsidentin/dem Präsidenten der Kirchgemeinde oder im Verhinderungsfall von der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten geleitet.

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