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174.1 CH-SG

Art. 1 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen - Bestand der Kirchgemeinde

I. Bestand und Auftrag der Kirchgemeinde
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Art. 1 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen · Bestand der Kirchgemeinde

1. Unter dem Titel «Christkatholische Kirchgemeinde St.Gallen» besteht eine öffentlich-rechtliche kirchliche Körperschaft. Sie umfasst alle im Gebiet des Kantons St. Gallen wohnenden Einwohner und Einwohnerinnen, welche durch die Taufe oder durch eine spätere Entscheidung der christkatholischen Kirche angehören.

2. Christkatholische Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Glarus, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., Thurgau und Graubünden gehören der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen an, wenn diese Kantone eine Mitgliedschaft nicht ausschliessen. Im Kanton Thurgau gehören die Christkatholiken östlich einer Linie Aadorf-Weinfelden-Kreuzlingen zur Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen. Ausnahmen sind möglich.

Bestand der Kirchgemeinde Art. 2 Gemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen →

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