Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 9 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Steuern

ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN
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Art. 9 VKK · Steuern

1. Gestützt auf die Steuerhoheit des Konfessionsteils werden im Rahmen der kantonalen Steuergesetzgebung die Zentralsteuer und Kirchgemeindesteuern erhoben.

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