173.5
VKK
CH-SG
Art. 9 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Steuern
ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN
Art. 9 VKK · Steuern
1. Gestützt auf die Steuerhoheit des Konfessionsteils werden im Rahmen der kantonalen Steuergesetzgebung die Zentralsteuer und Kirchgemeindesteuern erhoben.