173.5
VKK
CH-SG
Art. 69 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Im allgemeinen
DRITTER TEIL: KIRCHGEMEINDEN - IV. Aufsicht
Art. 69 VKK · Im allgemeinen
1. Die Kirchgemeinden unterstehen der Aufsicht des Administrationsrates.