Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 69 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Im allgemeinen

DRITTER TEIL: KIRCHGEMEINDEN - IV. Aufsicht
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Art. 69 VKK · Im allgemeinen

1. Die Kirchgemeinden unterstehen der Aufsicht des Administrationsrates.

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