173.5
VKK
CH-SG
Art. 56 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Aufgaben
DRITTER TEIL: KIRCHGEMEINDEN - I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 56 VKK · Aufgaben
1. Die Kirchgemeinde erfüllt örtliche Aufgaben.
2. Ihr obliegen auch die regionalen Aufgaben, soweit sie nicht ausnahmsweise der Konfessionsteil übernommen hat.
3. Der Konfessionsteil kann die Kirchgemeinden mit dem Vollzug seiner Erlasse betrauen.