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173.5 VKK CH-SG

Art. 54 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Pensionskasse für die Diözese St.Gallen

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - IV. Einrichtungen
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Art. 54 VKK · Pensionskasse für die Diözese St.Gallen

1. Das Kollegium erlässt das Statut der Pensionskasse für die Diözese St.Gallen als Dekret.

2. Der Konfessionsteil übernimmt die Garantie für die Erfüllung der statutarischen Leistungen.

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