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173.5 VKK CH-SG

Art. 5 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - c) mit andern Glaubensgemeinschaften

ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN
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Art. 5 VKK · c) mit andern Glaubensgemeinschaften

1. Der Konfessionsteil fördert die Erhaltung des religiösen Friedens und die Zusammenarbeit unter den Glaubensgemeinschaften.

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