173.5
VKK
CH-SG
Art. 46 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Trägerschaft
ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - IV. Einrichtungen
Art. 46 VKK · Trägerschaft
1. Der Konfessionsteil ist Träger folgender Einrichtungen
a) Kathedrale St.Gallen;
b) Seminar St.Georgen;
c) Stiftsbibliothek St.Gallen;
d) Katholische Kantonssekundarschule St.Gallen;
e) ...
f) Schweizerisches Pastoralsoziologisches Institut;
g) Pensionskasse für die Diözese St.Gallen;
h) Diözesane Kirchenmusikschule St.Gallen.
2. Der Konfessionsteil trägt gemeinsam mit dem Kanton das Stiftsarchiv St.Gallen.
3. Der Konfessionsteil trägt gemeinsam mit dem Bischof die Caritas St.Gallen.
4. Das Kollegium kann durch Dekret weitere Einrichtungen begründen oder den Konfessionsteil daran beteiligen.