Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 43 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - h) Zusammenarbeit mit dem Bischöflichen Ordinariat

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - III. Administrationsrat
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Art. 43 VKK · h) Zusammenarbeit mit dem Bischöflichen Ordinariat

1. Der Administrationsrat unterstützt das Bischöfliche Ordinariat in der Erfüllung seiner Aufgaben.

2. Er vermittelt auf Wunsch bei Auseinandersetzungen zwischen Kirchgemeinde- und kirchlichen Organen.

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