Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 41 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - f) Kirchgemeinden

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - III. Administrationsrat
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Art. 41 VKK · f) Kirchgemeinden

1. Der Administrationsrat übt als Rekurs- und Beschwerdeinstanz sowie von Amtes wegen die Aufsicht über die Kirchgemeinden aus.

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