173.5
VKK
CH-SG
Art. 41 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - f) Kirchgemeinden
ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - III. Administrationsrat
Art. 41 VKK · f) Kirchgemeinden
1. Der Administrationsrat übt als Rekurs- und Beschwerdeinstanz sowie von Amtes wegen die Aufsicht über die Kirchgemeinden aus.