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173.5 VKK CH-SG

Art. 3bis Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Zusammenarbeit a) mit dem Bistum

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Art. 3bis VKK · Zusammenarbeit a) mit dem Bistum

1. Der Konfessionsteil arbeitet in pastoralen Aufgaben mit dem Bistum zusammen.

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