Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 39 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - d) Vertretung nach aussen

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - III. Administrationsrat
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Art. 39 VKK · d) Vertretung nach aussen

1. Der Administrationsrat vertritt den Konfessionsteil nach aussen.

2. Er schliesst Verträge mit staatlichen und kirchlichen Instanzen sowie mit Privaten ab.

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