173.5
VKK
CH-SG
Art. 39 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - d) Vertretung nach aussen
ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - III. Administrationsrat
Art. 39 VKK · d) Vertretung nach aussen
1. Der Administrationsrat vertritt den Konfessionsteil nach aussen.
2. Er schliesst Verträge mit staatlichen und kirchlichen Instanzen sowie mit Privaten ab.