Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 38 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - c) Verwaltung

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - III. Administrationsrat
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Art. 38 VKK · c) Verwaltung

1. Der Administrationsrat leitet die Verwaltung des Konfessionsteils.

2. Er vollzieht die Beschlüsse des Kollegiums.

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