173.5
VKK
CH-SG
Art. 35 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Mitglieder
ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - III. Administrationsrat
Art. 35 VKK · Mitglieder
1. Der Administrationsrat besteht aus sieben Mitgliedern.
2. Diese können nicht gleichzeitig dem Kollegium angehören.