Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 35 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Mitglieder

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - III. Administrationsrat
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Art. 35 VKK · Mitglieder

1. Der Administrationsrat besteht aus sieben Mitgliedern.

2. Diese können nicht gleichzeitig dem Kollegium angehören.

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