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173.5 VKK CH-SG

Art. 33 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Kommissionen

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - II. Katholisches Kollegium (Kollegium)
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Art. 33 VKK · Kommissionen

1. Die Geschäfte des Kollegiums werden durch Kommissionen aus dessen Mitte vorberaten.

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