173.5
VKK
CH-SG
Art. 33 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Kommissionen
ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - II. Katholisches Kollegium (Kollegium)
Art. 33 VKK · Kommissionen
1. Die Geschäfte des Kollegiums werden durch Kommissionen aus dessen Mitte vorberaten.