173.5
VKK
CH-SG
Art. 32 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Stellung der Mitglieder
ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - II. Katholisches Kollegium (Kollegium)
Art. 32 VKK · Stellung der Mitglieder
1. Die Mitglieder stimmen nach Eid und persönlicher Überzeugung.
2. Sie haben das Recht, dem Kollegium Anträge zu stellen und Anfragen an den Administrationsrat zu richten.