Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 32 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Stellung der Mitglieder

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - II. Katholisches Kollegium (Kollegium)
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Art. 32 VKK · Stellung der Mitglieder

1. Die Mitglieder stimmen nach Eid und persönlicher Überzeugung.

2. Sie haben das Recht, dem Kollegium Anträge zu stellen und Anfragen an den Administrationsrat zu richten.

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