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173.5 VKK CH-SG

Art. 3 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Rechtliche Stellung des Bistums St.Gallen

ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN
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Art. 3 VKK · Rechtliche Stellung des Bistums St.Gallen

1. Das rechtliche Verhältnis des Konfessionsteils zum Bistum St.Gallen richtet sich nach dem Bistumskonkordat.

2. Das Bistum St.Gallen ist als öffentlich-rechtliche juristische Person anerkannt.

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