173.5
VKK
CH-SG
Art. 3 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Rechtliche Stellung des Bistums St.Gallen
ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN
Art. 3 VKK · Rechtliche Stellung des Bistums St.Gallen
1. Das rechtliche Verhältnis des Konfessionsteils zum Bistum St.Gallen richtet sich nach dem Bistumskonkordat.
2. Das Bistum St.Gallen ist als öffentlich-rechtliche juristische Person anerkannt.