173.5
VKK
CH-SG
Art. 28 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - f) Aufsicht
ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - II. Katholisches Kollegium (Kollegium)
Art. 28 VKK · f) Aufsicht
1. Dem Kollegium obliegt unter Beachtung der Gewaltenteilung die Aufsicht über den Administrationsrat.
2. Es lässt sich vom Administrationsrat jährlich über die Amtsführung Bericht erstatten und kann besondere Berichte verlangen.
3. Die Berichterstattung des Administrationsrates erstreckt sich auch auf die Planung künftiger Tätigkeit.