Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 21 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Befugnisse a) Konstituierung

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - II. Katholisches Kollegium (Kollegium)
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Art. 21 VKK · Befugnisse a) Konstituierung

1. Das Kollegium entscheidet über die Gültigkeit der Wahl seiner Mitglieder.

2. Es konstituiert sich selbst.

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