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173.5 VKK CH-SG

Art. 13 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Obligatorische Abstimmung

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - I. Volk
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Art. 13 VKK · Obligatorische Abstimmung

1. Die Verfassung unterliegt der obligatorischen Abstimmung.

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