Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 12 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Zuständigkeit

ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - I. Volk
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Art. 12 VKK · Zuständigkeit

1. Die Stimmberechtigten wählen das Katholische Kollegium.

2. Sie entscheiden über Referendums- und Initiativbegehren.

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