173.5
VKK
CH-SG
Art. 12 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Zuständigkeit
ZWEITER TEIL: ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES KONFESSIONSTEILS - I. Volk
Art. 12 VKK · Zuständigkeit
1. Die Stimmberechtigten wählen das Katholische Kollegium.
2. Sie entscheiden über Referendums- und Initiativbegehren.