Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.5 VKK CH-SG

Art. 11 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Petitionen

ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN
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Art. 11 VKK · Petitionen

1. Jedermann kann Petitionen an die Behörden richten.

2. Die Petitionen werden geprüft und in der Regel schriftlich beantwortet.

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