173.5
VKK
CH-SG
Art. 11 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Petitionen
ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN
Art. 11 VKK · Petitionen
1. Jedermann kann Petitionen an die Behörden richten.
2. Die Petitionen werden geprüft und in der Regel schriftlich beantwortet.