173.5
VKK
CH-SG
Art. 1 Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen (VKK) - Rechtsstellung
ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN
Art. 1 VKK · Rechtsstellung
1. Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen ist die nach den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates organisierte Gemeinschaft der Katholiken römisch-katholischen Bekenntnisses.
2. Er ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
3. Er gliedert sich in Kirchgemeinden.