Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.1 CH-SG

Art. 4 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen

1. Die habituelle Seelsorge über die Pfarrangehörigen der Hauptkirche wird bei dem residierenden Kapitel bleiben und, unter Beihilfe der aufgestellten drei Koadjutoren, in bisheriger Weise ausgeübt werden. Die dem Kapitel noch besonders beigegebenen drei Vikarien werden sowohl zum Dienste bei den gottesdienstlichen Verrichtungen als zur Ausübung der Seelsorge verwendet.

← Art. 3 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen Kanton St. Gallen 173.1 Art. 5 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →