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173.1 CH-SG

Art. 3 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen

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Art. 3 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen

1. Das neue Kapitel der Kathedralkirche zu St.Gallen wird aus fünf residierenden Kapitularen, nämlich aus einem Dekan, als einzigem Dignitar, und vier Kanonikern, dann aus acht auswärtigen oder sogenannten Land- oder Titulardomherren und drei Hilfspriestern oder Vikarien bestehen.

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