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173.1 CH-SG

Art. 23 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen

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Art. 23 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen

1. Für den möglichen Fall, dass künftighin noch andere Kantone mit ihren katholischen Bevölkerungen dem Bistum St.Gallen beitreten wollten, bleiben die diesfalls erforderlichen Anordnungen einer spätern Übereinkunft vorbehalten.

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