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173.1 CH-SG

Art. 2 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen

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Art. 2 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen

1. Der Bischof hat seine Residenz an der bisherigen katholischen Hauptkirche des Kantons, welche, mit Beibehaltung ihrer bisherigen Eigenschaft einer Pfarrkirche, den Namen «Kathedrale des heiligen Gallus» führt.

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