173.1
CH-SG
Art. 10 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen
Art. 10 Übereinkunft des Katholischen Grossratskollegiums mit dem Heiligen Stuhle über Reorganisation des Bistums St.Gallen
1. Der Bischof von St.Gallen wird in die Hände der Abgeordneten der Regierung des Kantons den Eid der Treue leisten nach einer Formel, welche vom Heiligen Stuhl zu genehmigen ist.