Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.5 CH-SG

Art. 5 Vereidigungsverordnung - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 5 Vereidigungsverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über den Pflichteid der Behörden und Beamten vom 31. August 1951 wird aufgehoben.

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