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161.11 CH-SG

Art. 7 Verordnung über die Sicherheitsleistung von Behördemitgliedern und Angestellten - Vollzugsbeginn

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Art. 7 Verordnung über die Sicherheitsleistung von Behördemitgliedern und Angestellten · Vollzugsbeginn

1. Diese Verordnung wird ab 1. Juli 1981 angewendet.

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