161.11
CH-SG
Art. 7 Verordnung über die Sicherheitsleistung von Behördemitgliedern und Angestellten - Vollzugsbeginn
Art. 7 Verordnung über die Sicherheitsleistung von Behördemitgliedern und Angestellten · Vollzugsbeginn
1. Diese Verordnung wird ab 1. Juli 1981 angewendet.