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153.54 CH-SG

Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli - Aufsicht

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Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli · Aufsicht

1. Die politische Gemeinde St.Peterzell übt die Aufsicht im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A. Rh. aus.

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