153.54
CH-SG
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli - Aufsicht
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli · Aufsicht
1. Die politische Gemeinde St.Peterzell übt die Aufsicht im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A. Rh. aus.