153.54
CH-SG
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli - Rechtspersönlichkeit
Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli · Rechtspersönlichkeit
1. Das Unternehmen erhält die Rechtspersönlichkeit mit der Genehmigung der Statuten durch die zuständige Behörde der politischen Gemeinde St.Peterzell.