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153.54 CH-SG

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli - Anwendbares Recht

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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli · Anwendbares Recht

1. Das Unternehmen untersteht dem Recht des Kantons St.Gallen, soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt.

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