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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli - Zweck und Rechtsnatur

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Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli · Zweck und Rechtsnatur

1. Das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli bezweckt Ausbau, Korrektion und Unterhalt der Strasse Gägelhof-Bergli auf dem Gebiet der politischen Gemeinden Schwellbrunn und St.Peterzell.

2. Es ist ein gemeinschaftliches Unternehmen nach Art. 201bis des Gemeindegesetzes des Kantons St.Gallen mit Sitz in der politischen Gemeinde St.Peterzell.

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