153.53
CH-SG
Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über die Flurgenossenschaft Hinter der Rötelbachbrücke - Vollzug
Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über die Flurgenossenschaft Hinter der Rötelbachbrücke · Vollzug
1. Diese Vereinbarung wird ab der Unterzeichnung durch die Vereinbarungskantone angewendet.