Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.53 CH-SG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Flurgenossenschaft Hinter der Rötelbachbrücke - Zweck und Rechtsnatur

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über die Flurgenossenschaft Hinter der Rötelbachbrücke · Zweck und Rechtsnatur

1. Die Flurgenossenschaft Hinter der Rötelbachbrücke bezweckt Unterhalt und Verbesserungen der Erschliessungsstrasse Hinter der Rötelbachbrücke auf dem Gebiet der Gemeinden Urnäsch und Hemberg.

2. Sie ist ein Bodenverbesserungsunternehmen nach Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 und Art. 167 ff. des ausserrhodischen Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. April 1969 mit Sitz in Urnäsch (im Folgenden Unternehmen).

Zweck und Rechtsnatur Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Flurgenossenschaft Hinter der Rötelbachbrücke →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →